Grundlagen
Deutschland verfügt laut einem Bericht des BMBF aus dem Jahr 2007 über eine hervorragende technologische Leistungsfähigkeit. Dies drückt sich in der amibitionierten Zielsetzung aus, Deutschland bis zum Jahr 2020 zur forschungsfreudigsten Nation der Welt zu machen. Spitzentechnologien wie Maschinenbau, Pharmaforschung, Biotechnologie, Luft- und Raumfahrt und der gesamte IT-Sektor versprechen hierbei die größten Wachstumsperspektiven bei Produktivität und Wertschöpfung.
Die Innovationsleistung einer Wirtschaft bemisst sich u.a. an der Zahl angemeldeter Patente. Die Exzellenz von Forscherinnen und Forschern in einer wissensbasierten Gesellschaft drückt sich in Erfindungen und Patentanmeldungen aus. Darüber hinaus können patentierte Forschungsergebnisse jungen Unternehmen mittels Lizenzverträgen langfristige Einnahmequellen sichern.
Etwa die Hälfte aller Patentanmeldungen beim europäischen Patentamt erfolgt von deutschen Erfindern und Erfinderinnen. Im Gegensatz hierzu steht die geringe prozentuale Frauenbeteiligung bei europäischen Patentanmeldungen, die - bezogen auf alle institutionellen Sektoren - im Durchschnitt der Jahre 2001 - 2003 nur 6% beträgt. Damit ist die Erfinderinnenbeteiligung in Deutschland eine der niedrigsten in der Europäischen Union (ESGI 2007).
Die Berücksichtigung von Genderaspekten im Forschungsprozess und die Einbeziehung der vielfältigen Lebenswirklichkeiten und Bedürfnisse von Frauen und Männern bei der Technologie- und Produktentwicklung gewinnen für den wirtschaftlichen Erfolg von Forschungseinrichtungen in Wirtschaft und Hochschule zunehmende Bedeutung (Bührer und Schraudner 2006). Deshalb hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderung der Chancengerechtigkeit durch die Integration von Genderfragen in die unterschiedlichen Bereiche der Forschung als zentrales Ziel gesetzt.